App verbinden
Zuletzt aktualisiert: 2026-11-01
Verbindest du einen KI-Assistenten wie ChatGPT oder Claude mit flinkest, kann er deine Fragen direkt mit den Daten deines Betriebs beantworten und in deinem Namen arbeiten — ohne dass du einen Zugangsschlüssel von Hand kopieren musst. Bevor das passiert, fragt flinkest dich auf der Seite App verbinden ausdrücklich, ob du das willst: Du siehst, welche App Zugriff möchte, auf welches Konto und als welcher Benutzer, und entscheidest mit Erlauben oder Ablehnen. Ergebnis ist entweder eine verbundene App, die du jederzeit wieder trennen kannst, oder eine Absage, bei der nichts angelegt wird.

Der Weg zur Zustimmungsseite
Du startest die Verbindung nicht in flinkest, sondern in der App, die du verbinden willst — dort fügst du flinkest als Verbindung hinzu. Die App öffnet daraufhin im Browser eine Seite von flinkest mit der Überschrift „{App} mit flinkest verbinden" (statt {App} steht dort der Name der App, etwa ChatGPT).
Adresse deines Kontos eingeben. Ins Feld Ihre flinkest-Adresse trägst du die Adresse ein, unter der du flinkest sonst im Browser öffnest. Es genügt der vordere Teil — das Kürzel deines Betriebs —, die vollständige Adresse funktioniert aber genauso. Mit Weiter geht es zu deinem Konto. Findet flinkest unter der Adresse kein Konto, steht unter dem Feld „Unter dieser Adresse wurde kein flinkest-Konto gefunden" — prüfe dann die Schreibweise an der Adresszeile, die du sonst für flinkest verwendest.
Anmelden wie gewohnt. Bist du in diesem Browser noch nicht angemeldet, erscheint zuerst die normale Anmeldung mit E-Mail und Passwort (siehe Login, Passwort vergessen & Sitzung). Danach landest du direkt auf der Zustimmungsseite — auch dann, wenn dein Benutzer sonst nach dem Anmelden immer auf einer festen Startseite beginnt. Bist du schon angemeldet, kommst du ohne Zwischenschritt auf die Zustimmungsseite. Eine eigene Berechtigung brauchst du dafür nicht: Jeder Benutzer, der sich im Browser anmelden kann, darf eine App mit seinem eigenen Konto verbinden.
Die Zustimmungsseite
Die Seite steht für sich, ohne Menü und Seitenleiste — sie hat nur diese eine Frage.
Frage und Erklärung
Die Überschrift lautet „{App} Zugriff auf flinkest erlauben?", mit dem Namen der App, die die Verbindung angefragt hat. Darunter steht, was eine Zustimmung bedeutet: Die App „kann dann in Ihrem Namen Daten in flinkest lesen, anlegen, ändern und löschen – mit genau Ihren Berechtigungen."
Nimm diesen Satz ernst: Die App bekommt keinen eingeschränkten Lesezugang, sondern arbeitet wie du. Umgekehrt bekommt sie aber auch nie mehr als du — fehlt dir etwa die Berechtigung, Rechnungen zu sehen, sieht auch die App keine Rechnungen. Welche Rechte dein Benutzer hat, legt eine Person mit Administratorrechten über Rollen fest (siehe Berechtigungen — Grundlagen).
Konto, Benutzer und Rücksprung prüfen
Drei Zeilen zeigen, worauf du dich einlässt — prüfe sie, bevor du zustimmst:
- Konto — das Kürzel des flinkest-Kontos, für das die Verbindung gilt. Arbeitest du in mehreren Betrieben mit flinkest, siehst du hier, ob du im richtigen bist.
- Benutzer — dein Name und deine E-Mail-Adresse. Die App arbeitet als genau dieser Benutzer. Sitzt du an einem Rechner, an dem noch jemand anderer angemeldet ist, erkennst du es hier — dann nicht zustimmen, sondern abmelden und die Verbindung neu starten.
- Zurück zu — die Internetadresse, an die flinkest dich nach deiner Entscheidung zurückschickt, etwa chatgpt.com. Sie muss zu der App passen, die du gerade verbinden willst. Steht dort eine Adresse, die du nicht zuordnen kannst, klicke auf Ablehnen.
Darunter erinnert ein Hinweis daran, dass du den Zugriff jederzeit in deinem Profil unter API-Zugänge widerrufen kannst — wie das geht, steht weiter unten unter Verbundene App wieder trennen.
Aktionen
Erlauben
Mit Erlauben stimmst du der Verbindung zu. flinkest legt in deinem Profil, Reiter API-Zugänge, einen neuen Eintrag an: Er trägt den Namen der App und darunter die Markierung Verbundene App. Danach schickt dich der Browser automatisch zurück zur App, die die Verbindung abschließt — ab dann kann sie mit flinkest arbeiten. Während die Antwort unterwegs ist, zeigt Erlauben eine Ladeanzeige und Ablehnen ist gesperrt, damit nicht zweimal entschieden wird.
Erst die App macht die Verbindung fest. Solange die App die Verbindung noch nicht abgeschlossen hat — normalerweise geschieht das innerhalb von Sekunden —, trägt der neue Eintrag ein kurzes Ablaufdatum. Sobald die App sich gemeldet hat, steht in der Spalte Gültig bis „Unbegrenzt", und die Verbindung gilt, bis du sie trennst. Bricht der Vorgang danach ab, etwa weil du den Browser-Tab schließt, bleibt nichts Nutzbares zurück: Der Eintrag läuft nach kurzer Zeit ab und wird automatisch entfernt.
Jede Verbindung ist ein eigener Eintrag. Verbindest du dieselbe App ein zweites Mal — etwa auf einem anderen Rechner —, entsteht ein zweiter Eintrag mit demselben Namen. In der Spalte Zuletzt benutzt siehst du, welcher davon noch in Gebrauch ist.
Ablehnen
Mit Ablehnen sagst du Nein. flinkest legt nichts an, und der Browser kehrt zur App zurück; sie erhält die Absage, und die Verbindung kommt nicht zustande. Willst du es dir anders überlegen, startest du die Verbindung in der App einfach erneut.
Verbindung nicht möglich
Statt der Frage zeigt die Seite die Überschrift „Verbindung nicht möglich" mit dem Hinweis „Diese Verbindungsanfrage ist abgelaufen oder wurde bereits beantwortet. Bitte starten Sie die Verbindung in der App, die Sie verbinden möchten, erneut."

Meist hat das einen dieser Gründe:
- Die Anfrage ist abgelaufen. Eine Verbindungsanfrage gilt 30 Minuten ab dem Moment, in dem du sie in der App gestartet hast. Hat die Anmeldung länger gedauert — etwa weil du zwischendurch dein Passwort zurücksetzen musstest —, ist sie verfallen.
- Die Anfrage wurde schon beantwortet. Jede Anfrage lässt genau eine Entscheidung zu. Lädst du die Seite nach Erlauben oder Ablehnen neu oder gehst im Browser zurück, erscheint dieser Hinweis.
- Die Seite wurde ohne Anfrage geöffnet, etwa über ein Lesezeichen oder eine von Hand eingetippte Adresse. Die Zustimmungsseite funktioniert nur, wenn die App dich dorthin schickt.
- Selten steckt eine kurze technische Störung dahinter; dann hilft es, die Verbindung etwas später neu zu starten.
In allen Fällen gilt dasselbe: zurück in die App und die Verbindung dort neu starten. Die abgelaufene oder schon beantwortete Anfrage selbst legt nichts an. Hast du vorher aber schon auf Erlauben geklickt, steht die App bereits unter API-Zugänge; prüfe das, bevor du neu verbindest, sonst entsteht ein zweiter Eintrag.
Verbundene App wieder trennen
Eine Verbindung bleibt bestehen, bis du sie trennst. Dazu öffnest du dein Profil, Reiter API-Zugänge, suchst den Eintrag mit dem Namen der App und der Markierung Verbundene App und wählst im Menü am Ende der Zeile Secret löschen. Ab diesem Moment kommt die App nicht mehr an deine Daten; beim nächsten Versuch fordert sie dich auf, dich neu zu verbinden.
Eine Person mit Administratorrechten kann eine verbundene App ebenso trennen — in den Benutzerdetails deines Benutzers, Reiter Secrets. Eine Passwortänderung trennt die App dagegen nicht; dafür musst du den Eintrag löschen. Wird dein Benutzer deaktiviert oder verliert er seine Lizenz, kann auch die App nicht mehr mit flinkest arbeiten.
Verwandte Seiten
- Eigenes Profil & API-Zugänge
- Benutzerdetails
- Login, Passwort vergessen & Sitzung
- Berechtigungen — Grundlagen
Häufige Fragen
Was darf ChatGPT oder Claude in flinkest, wenn ich die Verbindung erlaube? Die App arbeitet mit genau deinen Berechtigungen: Sie darf Daten lesen, anlegen, ändern und löschen, soweit dein Benutzer das darf — nicht mehr. Was du in flinkest nicht sehen darfst, sieht auch die App nicht.
Wie trenne ich eine verbundene App wieder? Öffne dein Profil, Reiter API-Zugänge, und lösche den Eintrag mit dem Namen der App und der Markierung Verbundene App über Secret löschen im Menü am Ende der Zeile. Die App verliert damit sofort den Zugriff und fordert dich beim nächsten Versuch auf, dich neu zu verbinden.
Warum steht da „Verbindung nicht möglich"? Die Verbindungsanfrage ist abgelaufen (sie gilt 30 Minuten), wurde schon mit Erlauben oder Ablehnen beantwortet, oder die Seite wurde ohne Anfrage aufgerufen. Starte die Verbindung in der App, die du verbinden willst, einfach neu.
Trennt eine Passwortänderung die verbundene App? Nein. Ein neues Passwort beendet deine Anmeldungen in Browsern und an Handys, die verbundene App arbeitet aber weiter. Um sie zu trennen, löschst du ihren Eintrag in deinem Profil unter API-Zugänge.
Brauche ich Administratorrechte, um eine App zu verbinden? Nein. Jeder Benutzer, der sich im Browser bei flinkest anmelden kann, darf eine App mit seinem eigenen Konto verbinden. Die App bekommt dabei nur die Rechte dieses Benutzers.
Häufige Fragen zu dieser Seite
Was darf ChatGPT oder Claude in flinkest, wenn ich die Verbindung erlaube?
Die App arbeitet mit genau deinen Berechtigungen: Sie darf Daten lesen, anlegen, ändern und löschen, soweit dein Benutzer das darf — nicht mehr. Was du in flinkest nicht sehen darfst, sieht auch die App nicht.
Wie trenne ich eine verbundene App wieder?
Öffne dein Profil, Reiter API-Zugänge, und lösche den Eintrag mit dem Namen der App und der Markierung Verbundene App über Secret löschen im Menü am Ende der Zeile. Die App verliert damit sofort den Zugriff und fordert dich beim nächsten Versuch auf, dich neu zu verbinden.
Warum steht da „Verbindung nicht möglich"?
Die Verbindungsanfrage ist abgelaufen (sie gilt 30 Minuten), wurde schon mit Erlauben oder Ablehnen beantwortet, oder die Seite wurde ohne Anfrage aufgerufen. Starte die Verbindung in der App, die du verbinden willst, einfach neu.
Trennt eine Passwortänderung die verbundene App?
Nein. Ein neues Passwort beendet deine Anmeldungen in Browsern und an Handys, die verbundene App arbeitet aber weiter. Um sie zu trennen, löschst du ihren Eintrag in deinem Profil unter API-Zugänge.
Brauche ich Administratorrechte, um eine App zu verbinden?
Nein. Jeder Benutzer, der sich im Browser bei flinkest anmelden kann, darf eine App mit seinem eigenen Konto verbinden. Die App bekommt dabei nur die Rechte dieses Benutzers.
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